Eigentumsverhältnisse in Bonner Mehrparteienhäusern: Gemeinsam oder individuell?
In Bonner Mehrparteienhäusern taucht häufig die Frage auf: Welche Gebäudeteile sind Allgemeingut und welche gehören zum individuellen Eigentum? Besonders bei anstehenden Instandhaltungen oder Verbesserungsmaßnahmen können Unklarheiten entstehen. Wohnungseigentümer sollten sich bewusst sein, was zum Gemeinschaftsbesitz zählt und welche Verantwortlichkeiten damit verbunden sind. Grundregel: Alles, was für die Gesamtstruktur essentiell ist Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen Elemente…