Bonner Immobilien: Kostenteilung bei Gemeinschaftsreparaturen
In Bonner Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum tauchen häufig Unklarheiten bezüglich der Instandhaltungskosten für gemeinschaftlich genutzte Bereiche auf. Welche Ausgaben müssen von der Gemeinschaft getragen werden und welche Verantwortlichkeiten haben einzelne Eigentümer?
Definition des Gemeinschaftseigentums
Als Gemeinschaftseigentum gelten alle Elemente eines Gebäudes, die der gemeinsamen Nutzung dienen, beispielsweise:
- Gebäudehülle inklusive Dachkonstruktion und Außenmauern
- Gemeinschaftlich genutzte Räume wie Eingangsbereiche und Treppenhäuser
- Zentrale Versorgungseinrichtungen für Heizung und Wasser
Finanzierung von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
Die Instandhaltung gemeinschaftlicher Bereiche obliegt der Eigentümergemeinschaft. Zur Deckung dieser Kosten wird von jedem Eigentümer ein monatlicher Beitrag zum Hausgeld geleistet.
Umgang mit Schäden im Sondereigentum
Wohnungsinnenräume fallen unter das Sondereigentum. Für Reparaturen an Bodenbelägen, Fensterelementen oder Sanitärinstallationen ist der jeweilige Wohnungseigentümer selbst verantwortlich.
Fazit
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bietet eindeutige Richtlinien zur Kostenverteilung bei Reparaturen. Eigentümer in Bonn sollten die Beschlüsse ihrer Eigentümerversammlung aufmerksam verfolgen, um über potenzielle Ausgaben im Bilde zu sein.
© immonewsfeed – Aktuell Immobilien